Anschlussheilbehandlung (AHB) nach Krankenhausaufenthalt
Wird durch den Krankenhausarzt eine AHB empfohlen oder verordnet, dann bittet man in der Regel den sozialen Dienst im Krankenhaus um Hilfe.
Der Patient bekommt einen Vorschlag für die entsprechende Reha-Klinik und wird dort angemeldet.
Da man im Krankenhaus als Privatpatient oder Beihilfe angemeldet ist, ist im Gespräch mit dem sozialen Dienst unbedingt darauf hinzuweisen, dass man für die Zeit des Aufenthaltes in der Reha Klinik nicht als Privatpatient angemeldet werden möchte.
Auch bei der Ankunft in der Reha Klinik darauf achten, dass
- man keinen Vertrag als Privatpatient unterschreibt,
- keine Chefarztbehandlung vorgesehen ist und
- man keinen Hinweis darauf unterschreibt, dass die Beihilfe u.U. nicht alles übernimmt und man sich verpflichtet die anfallende Rechnung zu begleichen.
Wer kein finanzielles Fiasko erleben möchte, sollte daher auch nur eine Preisvereinbarung auf der Grundlage unterzeichnen, die zwischen Reha-Klinik und einem Sozialversicherungsträger geschlossen wurde (Pauschale) und auch nur diese Leistungen in Anspruch nehmen.
Die Behandlung in der Reha Klinik im Rahmen der Pauschale beinhaltet eh die notwendige ärztliche Behandlung, Heilbehandlungen oder Arzneimitteln, nicht aber den persönlichen und öfteren Händedruck des Chefarztes.
Hier das entsprechende Merkblatt des LBV NRW.