GdP-Seniorengruppe Aachen   

Die "letzte" Akte 


Wenn wir ehrlich sind, schieben wir viele grundsätzliche Dinge zur eigenen Vorsorge und Klarstellung nicht selten vor uns her, trotz der eigenen guten Absicht "das muss ich jetzt unbedingt erledigen". 

Ob es um Patientenverfügungen, Vollmachten, Erbangelegenheiten o.a. grundsätzlich wichtige Dinge geht, vieles hat man vor und will es machen, aber es ist manchmal (häufig?) nicht gemacht!

Nur ein Beispiel: Als Beihilfeberechtigter kann man nur selbst persönlich seine Beihilfeanträge stellen, und zwar sowohl für sich als auch für berücksichtungsfähige Angehörige. Oder man hat entsprechende Beihilfevollmachten erstellt.

Wichtig ist, dass man für den Notfall vorher - also bevor man nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln - Regelungen getroffen hat, wer bevollmächtigt ist und was man für den Fall genau will.

Idee könnte ein Notfallordner ("die letzte Akte") sein, in dem/der alles hinterlegt und für Vertraute erreichbar ist, damit für den Fall der Fälle jemand (die/der Ehepartner*in; die Kinder; die Enkel; die Neffen und Nichten, Gute Freund*innen  oder wer auch immer) handlungsfähig und -befugt sind.

Eine gute erste Informationsquelle sind die Online-Vorträge (insbesondere der Vortrag "Verfügungen") auf der Landesseite der GdP - zu finden auf 

den internen Seiten der Landes-GdP


Sammlung von downloadbaren Formularen für Vollmachten:

Wichtig: 

  • Wird die letzte Akte auch gefunden? 
  • Wohin mit der letzten Akte? 
  • Wo findet man die letzte Akte?


Gute Möglichkeiten zur "Info über die Ablage" sind das 

Zentrale Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer!!! 

 Hinweis zum Zentralen Vorsorgeregister in Word neu

und 

die Internetpräsentation Anwalt.org, Recht & Gesetz


 


 
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